AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SL² Event – Sebastian Lengauer

  • Allgemeines
    1.1 Alle Partner sind stets bemüht, durch professionelles Handeln und Agieren die zu erbringenden
    Leistungen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln.
    1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die Beauftragung und
    Zusammenarbeit dar und sollen die Rahmenbedingungen der Vertragspartner schriftlich festhalten.
    1.2 Sämtlichen Geschäftsbedingungen und Hinweisen auf Geschäftspapieren von Kunden werden
    ausdrücklich widersprochen.
    1.3 Insoweit die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes von diesen AGB abweichende
    Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • Angebote
    2.1 Die von der Firma SL² Event – Sebastian Lengauer erstellten Angebote sind freibleibend. Die Eigentums- und
    Urheberrechte (auch auszugsweise) verbleiben uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung bei
    der Agentur. Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht
    werden. Die Angebote sowie alle damit verbundenen Unterlagen sind auf Verlangen der Agentur zu
    retournieren.
    2.2 Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Agentur berechtigt,
    Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen.
  • Leistungen durch Dritte
    3.1 Sublieferanten werden durch die Agentur bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der
    Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die
    Abwicklung erfolgt ausschließlich über die Agentur.
    3.2 Die Künstler und Dienstleister der Agentur unterliegen einem Erstkontaktvertrag und sind auch in
    weiterer Folge über die beauftragte Agentur zu buchen. Bei Direktbuchung des Zulieferers durch den
    Kunden entstehen Ansprüche der Agentur in Höhe des üblichen Agenturhonorars. Die Abrechnung
    erfolgt über die Agentur.
  • Aufträge / Stornierungen
    4.1 Aufträge gelten als angenommen, wenn Sie von der Agentur rückbestätigt wurden.
    4.2 Das Risiko der Erlangung etwaiger baupolizeilicher, veranstaltungsrechtlicher oder sonstiger
    Genehmigungen liegt beim Auftraggeber.
    Seite 1 von 34.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Kürzungen des
    Auftragsvolumens bzw. wesentlichen Veränderungen (z.B.
    Terminverschiebungen) sämtliche bis dahin entstandenen
    Kosten zuzüglich einer dem Umfang entsprechenden
    Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
    Auftragserweiterungen werden erst nach Rückbestätigung durch die Agentur bindend.
    Im Fall von Stornierungen werden alle geleisteten Arbeiten (auch Leistungen von Dritten) nach
    Aufwand abgerechnet. Die Agentur behält sich das Recht vor, das Agenturhonorar in voller Höhe zu
    verrechnen.
    4.4 Bei einer Stornierung des Vertrages bei der Vermietung der beschriebenen Geräte der Firma
    SL² Event – Sebastian Lengauer gelten nachstehende, dem richterlichen Ermäßigungsrecht nicht unterliegende
    Gebühren, ungeachtet darüber hinausgehende Ersatzansprüche, als vereinbart:
    4.5
  • Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30% der Vertragssumme
  • Stornierung bis 3 Tage vor Mietbeginn: 60% der Vertragssumme
  • Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor Mietbeginn: 100% der Vertragssumme, jeweils fällig binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung
    4.6 Die Mietgeräte bleiben im Eigentum der Firma SL² Event – Sebastian Lengauer. Etwaige Verkäufe von Geräten
    und / oder Material werden explizit als solche gekennzeichnet.
    4.7 Der Kunde ist für alle Beschädigungen und Verlust voll haftbar, sowie für den Ersatz
    verantwortlich. Das Material wurde bei Übergabe durch den Kunden auf Beschädigungen und
    Vollständigkeit überprüft.
  • Zahlungsbedingungen
    5.1 Sofern keine Sondervereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu
    bezahlen.
    5.2 Vorauszahlungen sind üblich, die Höhe muss bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber
    schriftlich vereinbart werden. Scheck und Wechselgeschäfte bedürfen einer gesonderten
    Vereinbarung und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Auslandsgeschäften ist eine
    Vorauszahlung in voller Höhe vorgesehen. Alle etwaigen Spesen trägt der Auftraggeber.
  • Haftungen / Garantien
    7.1 Die Agentur haftet für erbrachte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und
    verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
    7.2 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss (letzter
    Veranstaltungstag) bei der Agentur geltend gemacht werden.
    7.3 Das Risiko einer etwaigen Absage bzw. Räumung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder
    Fällen von höherer Gewalt liegt beim Auftraggeber. In solchen Fällen besteht die Verpflichtung zur
    Bezahlung der Vertragssumme in voller Höhe.7. Sonstige Vereinbarungen
    8.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der
    Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
    Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt unwiderruflich der Sitz
    der Agentur.
    8.2 Alle einen Auftrag betreffenden Vereinbarungen insbesondere Abweichungen von den üblichen
    Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
    8.3 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger in vollem
    Umfang über.
    8.4 Aufwandsentschädigungen für Präsentationen sind üblich und müssen vor Angebotslegung
    schriftlich vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der Präsentationsabgabe sind die Eigentums- und
    Urheberrechte der darin enthaltenen Ideen und Konzepte dokumentiert und geschützt.
    8.5 Die Firma SL² Event – Sebastian Lengauer ist zur Anbringung ihres Firmenlogos auf den Mietgegenständen
    berechtigt. Es ist dem Auftraggeber untersagt, diese während der Mietzeit zu entfernen, zu
    verändern oder unleserlich zu machen.
    8.6 Die Firma SL² Event – Sebastian Lengauer darf den Namen des Kunden sowie das für den Kunden realisierte
    Projekt als Referenz nutzen und auch die für den Kunden erbrachten Leistungen jedermann
    präsentieren, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart