Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SL² Event – Sebastian Lengauer
- Allgemeines
1.1 Alle Partner sind stets bemüht, durch professionelles Handeln und Agieren die zu erbringenden
Leistungen zur vollsten Zufriedenheit aller Beteiligten abzuwickeln.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die Beauftragung und
Zusammenarbeit dar und sollen die Rahmenbedingungen der Vertragspartner schriftlich festhalten.
1.2 Sämtlichen Geschäftsbedingungen und Hinweisen auf Geschäftspapieren von Kunden werden
ausdrücklich widersprochen.
1.3 Insoweit die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen zwingend erfordern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. - Angebote
2.1 Die von der Firma SL² Event – Sebastian Lengauer erstellten Angebote sind freibleibend. Die Eigentums- und
Urheberrechte (auch auszugsweise) verbleiben uneingeschränkt und ohne zeitliche Begrenzung bei
der Agentur. Unterlagen dürfen ohne schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Die Angebote sowie alle damit verbundenen Unterlagen sind auf Verlangen der Agentur zu
retournieren.
2.2 Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Agentur berechtigt,
Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung zu stellen. - Leistungen durch Dritte
3.1 Sublieferanten werden durch die Agentur bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der
Sublieferanten-Beauftragung ergibt, trifft die Agentur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die
Abwicklung erfolgt ausschließlich über die Agentur.
3.2 Die Künstler und Dienstleister der Agentur unterliegen einem Erstkontaktvertrag und sind auch in
weiterer Folge über die beauftragte Agentur zu buchen. Bei Direktbuchung des Zulieferers durch den
Kunden entstehen Ansprüche der Agentur in Höhe des üblichen Agenturhonorars. Die Abrechnung
erfolgt über die Agentur. - Aufträge / Stornierungen
4.1 Aufträge gelten als angenommen, wenn Sie von der Agentur rückbestätigt wurden.
4.2 Das Risiko der Erlangung etwaiger baupolizeilicher, veranstaltungsrechtlicher oder sonstiger
Genehmigungen liegt beim Auftraggeber.
Seite 1 von 34.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, bei Kürzungen des
Auftragsvolumens bzw. wesentlichen Veränderungen (z.B.
Terminverschiebungen) sämtliche bis dahin entstandenen
Kosten zuzüglich einer dem Umfang entsprechenden
Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
Auftragserweiterungen werden erst nach Rückbestätigung durch die Agentur bindend.
Im Fall von Stornierungen werden alle geleisteten Arbeiten (auch Leistungen von Dritten) nach
Aufwand abgerechnet. Die Agentur behält sich das Recht vor, das Agenturhonorar in voller Höhe zu
verrechnen.
4.4 Bei einer Stornierung des Vertrages bei der Vermietung der beschriebenen Geräte der Firma
SL² Event – Sebastian Lengauer gelten nachstehende, dem richterlichen Ermäßigungsrecht nicht unterliegende
Gebühren, ungeachtet darüber hinausgehende Ersatzansprüche, als vereinbart:
4.5 - Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30% der Vertragssumme
- Stornierung bis 3 Tage vor Mietbeginn: 60% der Vertragssumme
- Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor Mietbeginn: 100% der Vertragssumme, jeweils fällig binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung
4.6 Die Mietgeräte bleiben im Eigentum der Firma SL² Event – Sebastian Lengauer. Etwaige Verkäufe von Geräten
und / oder Material werden explizit als solche gekennzeichnet.
4.7 Der Kunde ist für alle Beschädigungen und Verlust voll haftbar, sowie für den Ersatz
verantwortlich. Das Material wurde bei Übergabe durch den Kunden auf Beschädigungen und
Vollständigkeit überprüft. - Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern keine Sondervereinbarungen bestehen, sind Rechnungen sofort und ohne jeden Abzug zu
bezahlen.
5.2 Vorauszahlungen sind üblich, die Höhe muss bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber
schriftlich vereinbart werden. Scheck und Wechselgeschäfte bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Auslandsgeschäften ist eine
Vorauszahlung in voller Höhe vorgesehen. Alle etwaigen Spesen trägt der Auftraggeber. - Haftungen / Garantien
7.1 Die Agentur haftet für erbrachte Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und
verfügt über eine entsprechende Haftpflichtversicherung.
7.2 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss (letzter
Veranstaltungstag) bei der Agentur geltend gemacht werden.
7.3 Das Risiko einer etwaigen Absage bzw. Räumung der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder
Fällen von höherer Gewalt liegt beim Auftraggeber. In solchen Fällen besteht die Verpflichtung zur
Bezahlung der Vertragssumme in voller Höhe.7. Sonstige Vereinbarungen
8.1 Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und der
Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt unwiderruflich der Sitz
der Agentur.
8.2 Alle einen Auftrag betreffenden Vereinbarungen insbesondere Abweichungen von den üblichen
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
8.3 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger in vollem
Umfang über.
8.4 Aufwandsentschädigungen für Präsentationen sind üblich und müssen vor Angebotslegung
schriftlich vereinbart werden. Zum Zeitpunkt der Präsentationsabgabe sind die Eigentums- und
Urheberrechte der darin enthaltenen Ideen und Konzepte dokumentiert und geschützt.
8.5 Die Firma SL² Event – Sebastian Lengauer ist zur Anbringung ihres Firmenlogos auf den Mietgegenständen
berechtigt. Es ist dem Auftraggeber untersagt, diese während der Mietzeit zu entfernen, zu
verändern oder unleserlich zu machen.
8.6 Die Firma SL² Event – Sebastian Lengauer darf den Namen des Kunden sowie das für den Kunden realisierte
Projekt als Referenz nutzen und auch die für den Kunden erbrachten Leistungen jedermann
präsentieren, sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart